RFAD

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Was macht die RFAD?

RFAD-MitgliederDie RFAD ermöglicht den Alumni aller Programme, den Kontakt untereinander und mit Rotary zu halten - beispielsweise durch Unterhaltung dieser Website, aber auch durch lokale/regionale Aktivitäten in den Distrikten, auf ihren Jahresmitgliederversammlungen, der Teilnahme an Distriktsversammlungen und den Weltkonferenzen von Rotary International und den dazu gehörigen Alumni Celebrations und auch eigenen Jubiläumsveranstaltungen.

Die RFAD ermöglicht den Alumni aller Programme, sich in die rotarischen Programme einzubringen. Jeder kann an dem Seminar für hinausgehende Stipendiaten, dem Outgoing-Seminar, dem für hereinkommende Stipendiaten dem Incomming Seminar, mitwirken oder den Erfahrungsaustausch durch Veröffentlichung seines Berichtes befördern.

Wir haben als Teilnehmer der Programme der Rotary Foundation erfahren, wie Rotary durch vielfältige Projekte Menschen hilft, sich eine Existenz zu schaffen, ihre Gesundheit zu erhalten, die Folgen von Naturkatastrophen zu überwinden, und sogar den Frieden zu sichern. Wir wollen die Rotarier dabei unterstützen, indem wir ihnen bzw. der Rotary Foundation Mittel zu Verfügung stellen, und uns selbst in diesen Prozess einbringen. Wir haben daher in den vergangenen Jahren
- den Transport von deutschsprachiger wissenschaftlicher Literatur - mehr als 100 Kisten - nach Lviv (Lemberg) in der Ukraine unterstützt,
- mit dem Rotary Club of Port Shepstone Gewächshäuser für den Anbau on Gemüse für Schulkinder und AIDS-Kranke und ein Bildungsinitiative durch Alphabetisierungskurse und die Spende von Schulbüchern realisiert,
- ein Ambassadorial Scholarship finanziert.

Klick zum Video - nur für eingeloggte User!Wir wollen auf diesem Weg weitergehen:

Jedes RFAD-Mitglied kann bei der RFAD die Zuweisung von finanziellen Mitteln für ein von ihr/ihm initiiertes oder begleitetes Gemeindienstprojekt beantragen. Und jede Alumna, jeder Alumnus kann uns hierbei durch eine Spende unterstützen – und mit der Angabe eine Verwendungszwecks mitbestimmen, für welches Gemeindienstprojekt die Spende verwendet werden soll. Und jeder kann sich persönlich einbringen, indem sie/er entweder in der Arbeitsgemeinschaft Fundraising oder in der Arbeitsgemeinschaft Soziale Projekte mitwirkt.

Die Frage, wie man Mitglied der RFAD werden kann, wird hier beantwortet. Übrigens: die RFAD ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Wir können Ihnen daher auch Spendenquittungen ausstellen. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen:

RFAD-Konto bei der HVB, Konto 5800529494, BLZ 700 202 70

Wer steht hinter der RFAD?

Hinter der RFAD stehen über 200 Mitglieder, viele Freiwillige und Helfer und nicht zuletzt viele Rotarier, die uns in unserer Arbeit immer wieder mit persönlichem Einsatz, neuen Ideen und finanziellen Mitteln unterstützen.

Die tägliche Arbeit übernimmt ein ehrenamtlich tätigter Vorstand, der jedes Jahr auf einer Mitgliederversammlung gewählt wird. Derzeit gehören dem Vorstand an:

Präsident: Dr. Henning Blaufuß

Vizepräsident: Kathrin Schilling

Schatzmeister: Christoph J. Schmieder

Schriftführer: Christoph Sänger

Der Vorstand kann jederzeit erreicht werden mit Hilfe des unten stehenden Kontaktformulars und steht Hilfe, Fragen und Anregungen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Jahresbericht

Den Jahresbericht 2008/09 des RFAD-Vorstandes können Sie hier herunterladen. Der Jahresbericht 2009/10 folgt in Kürze!

RFAD in der Presse

Nicht nur die Rotary nahe stehende Presse berichtet hin und wieder über die RFAD, sondern auch die Tagespresse anlässlich wichtiger Ereignisse wie des Orientierungsseminars. An dieser Stelle nur die aktuellsten Veröffentlichungen des letzten Jahres, alle älteren werden im Forum archiviert.

Rotary Magazin Juni 2009Drei Berichte über Alumni und ihre Aktivitäten finden sich in der Juni-Ausgabe 2009 des Rotary Magazin.
Ein Bericht über das Interdistriktsseminar der Distrikte 1840, 1920 und 2060 unter dem Titel Rotarische Völkerständigung, ein Artikel zum RFAD Seminar für hinausgehende Stipendiaten unter dem Titel Ein starkes Netzzwerk und schließlich ein Bericht über das Jahrestreffen der Stipendiaten im Distrikt 1800 unter dem Titel
Ein Treffen mit langer Tradition.



In der Mai-2009-Ausgabe der Reconnections wird auf Seite 7 über unsere Jubiläumsfeier berichtet. Der Bericht über unsere 10-Jahresfeier fand international - in sechs Sprachen - Verbreitung. Hier alle zur Ansicht.

Rotaract News, Ausgabe 5/2009
Zum Vergrößern anklicken - und dann noch einmal klicken!







Warum gibt es die RFAD?

Die Rotary Foundation Alumni Deutschland (RFAD) wurde am 5. September 1998 für alle Teilnehmer an den Programmen der Rotary Foundation und den Rotary Austauschprogrammen gegründet. Als ehemalige Stipendiaten oder GSE-Teilnehmer haben wir im Ausland wertvolle Erfahrungen für unseren beruflichen und privaten Lebensweg gewinnen können. Was wir erhalten haben, möchten wir weitergeben:
Wir möchten unsere Erfahrungen im Ausland miteinander teilen und weitergeben. Denn wir wollen unseren Auslandsaufenthalt - sei es nun als Stipendiat oder GSE-Teilnehmer - nicht nur als Erfahrung sehen, sondern auch als Aufgabe und Verpflichtung.
Wir möchten die aktiven Stipendiaten und GSE-Teilnehmer unterstützen. Ausländischen Stipendiaten und GSE-Gruppen, die nach Deutschland kommen, sollen sich mit unserer Hilfe besser zurechtfinden und ihr Gastland kennen lernen. Deutsche Stipendiaten und GSE-Teilnehmer können von uns vorab wertvolle Informationen und Tipps über ihr Gastland erhalten.
Wir möchten dem Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. finanzielle Mittel, die den Programmen der Rotary Foundation zugute kommen, zur Verfügung stellen.

Wir sind von der Rotary Foundation als offizielle Alumni Organisation in Deutschland anerkannt und in Übereinstimmung mit den Richtlinien von Rotary International und der Rotary Foundation tätig. Zugleich weisen wir aber auch darauf hin, dass wir Rotary International oder die Rotary Foundation weder vertreten und von ihnen unabhängig sind.

Organisationsstruktur

Die RFAD hat (Stand Mai 2008) über 240 Mitglieder. Um möglichst effektiv und kostengünstig zu arbeiten, hat die RFAD einen kleinen Vorstand, bestehend aus Präsident, Vizepräsident, Kassier und Schriftführer. Der Vorstand wird auf ein Jahr gewählt, der Vizepräsident wird im Folgejahr Präsident. Auf diese Weise soll die Kontinuität gewahrt und die persönliche Arbeitsbelastung des Einzelnen in Grenzen bleiben. Der Vizepräsident organisiert normalerweise die Mitgliederversammlung, in der der neue Vorstand und damit sein Nachfolger gewählt wird. Um für Alumni aus ganz Deutschland attraktiv zu sein, soll die Mitgliederversammlung in verschiedenen Regionen stattfinden. Während der Mitgliederversammlungen wird über die Schwerpunkte der Tätigkeit in Arbeitsgruppen diskutiert - damit werden Anstöße für anschließende Aktivitäten gegeben, sei es die Veranstaltung von Seminaren für Stipendiaten oder ihre Betreuung, die Sammlung von Spenden oder die Veranstaltung lokaler Treffen von Alt- und Neu-Stipendiaten und GSE-Teilnehmern.

Distrikte

Durch klick in einen Bereich kommen Sie zu dem betreffenden Distrikt.
Die RFAD ist anders als Rotary in Deutschland nicht in Distrikte untergliedert.
Da Rotary aber in Distrikten organisiert ist, und dementsprechend die Ansprechpartner auf rotarischer Seite je nach Wohnort differieren, ist es sinnvoll, diese räumliche Gliederung nachzuvollziehen. Zudem kann so erreicht werden, dass jeder Alumni von den rotarischen Aktivitäten in der Nähe seines Wohnortes Zugang erhält.

Mit einem Klick in den Sie interessierenden Bereich auf der nebenstehenden Karte kommen Sie zu den Alumniaktivitäten im betreffenden Distrikt.

Wir bedanken uns bei der Rotary Verlags GmbH für die Zurverfügungstellung des Kartenmaterials. Zu den rotarischen Distrikten geht es hier





Satzung der RFAD

Satzung der RFAD

§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Name des Vereins ist Rotary Foundation Alumni Deutschland.
Der Verein hat seinen Sitz in München. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.
  2. Der Verein verwirklicht diesen Zweck, indem er als Förderverein Mittel für die Programme von Rotary, die der Völkerverständigung und der Erziehung dienen, sammelt und an den Rotary Deutschland Gemeindienst e.V. weiterleitet zur ausschließlichen Erfüllung dessen steuerbegünstigter Zwecke. Die Sammlung von Mitteln geschieht insbesondere durch Beiträge und Spenden aus dem Kreis der Mitglieder sowie Spenden Dritter und beschränkt sich nicht auf Tätigkeiten, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellen.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins können werden ehemalige Teilnehmer von Programmen der Rotary Foundation, Betreuer solcher Teilnehmer, sowie Personen und Organisationen, die sich um die Förderung der Programme der Rotary Foundation besonders verdient gemacht haben.
  2. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Vorstand des Vereins zu richtender Aufnahmeantrag, in dem sich der Antragsteller zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen verpflichtet. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen.
  3. Die Mitgliedschaft und die Ausübung von Mitgliedsrechten sind nicht übertragbar.

§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftliche Austrittserklärung, Ausschließung und Streichung von der Mitgliederliste.
  2. Ein Mitglied kann durch schriftliche Erklärung mittels eines einfachen Briefes an den Vorstand zum Ende eines jeden Geschäftsjahres austreten. Die Austrittserklärung muß dem Vorstand bis spätestens zum 30. September zugehen.
  3. Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung.
  4. Ein Mitglied, das länger als drei Monate mit seinem Jahresbeitrag im Rückstand ist, wird schriftlich durch einfachen Brief an die fällige Zahlung erinnert. Wird auch dann keine Zahlung geleistet, kann der Vorstand das Mitglied am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres aus der Mitgliederliste zu streichen.
  5. Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 5
Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Gründungsversammlung festgesetzt und kann von der Mitgliederversammlung geändert werden. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Februar des laufenden Geschäftsjahres fällig. Er soll per Lastschrift erhoben werden.

§ 6
Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer und dem Kassier. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich. Der Vorstand kann Ansprechpartner für die Distrikte von Rotary Deutschland sowie Referenten für besondere Aufgaben ernennen.
  2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Präsident und der Vizepräsident sind jeweils allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Präsident kann weitere Vorstands- und Vereinsmitglieder bevollmächtigen, den Verein zu vertreten.
  3. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur in der Weise begründen, daß die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Demgemäß muß in allen namens des Vereins abzuschließenden Verträgen oder sonstigen abzugebenden Verpflichtungserklärungen die Bestimmung aufgenommen werden, daß die Vereinsmitglieder für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften.
  4. Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils in der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres (Amtsperiode) gewählt. Gewählt ist, wer die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Jedes Vorstandsmitglied bleibt solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds ist zulässig. Jedoch soll ein Vorstandsmitglied nicht unmittelbar wiedergewählt werden.
  5. Die Gründungsversammlung wählt den Präsidenten und den Vizepräsidenten für die Dauer einer Amtsperiode. Der Vizepräsident wird in der folgenden Amtsperiode Präsident des Vereins, ohne daß es eines weiteren Wahlaktes bedürfte. Dies gilt für alle in späteren Mitgliederversammlungen gewählten Vizepräsidenten entsprechend.
  6. Ein vorzeitig freigewordener Sitz im Vorstand oder ein anderes freigewordenes Amt wird durch Beschluß der übrigen Vorstandmitglieder besetzt.

§ 7
Mitgliederversammlungen

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Ihr Termin soll von der vorangegangenen Mitgliederversammlung festgelegt werden.
  2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich gegenüber dem Vorstand verlangt wird; dabei sollen die Gründe angegeben werden.
  3. Ordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vizepräsidenten, außerordentliche Mitgliederversammlungen vom Präsidenten durch einfachen Brief, Telefax oder e-mail an die vom Mitglied zuletzt mitgeteilte Adresse einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt jeweils vier Wochen.
  4. Die Mitgliederversammlung beschließt über die in dieser Satzung genannten Gegenstände sowie darüberhinaus insbesondere über die Abberufung und Entlastung von Vorstandsmitgliedern und die Wahl zweier Rechnungsprüfer für das laufende Geschäftsjahr.
  5. Die Gründungsversammlung gilt als ordentliche Mitgliederversammlung.

§ 8
Ablauf von Mitgliederversammlungen

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung vom Vizepräsidenten geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
  2. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn entweder zehn Prozent aller Mitglieder oder 25 Mitglieder anwesend sind. Die Mitgliederversammlung ist solange beschlußfähig, wie die Beschlußunfähigkeit nicht aus ihrer Mitte gerügt wird. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlußfähig, wird binnen zwei Monaten erneut eine Mitgliederversammlung einberufen, die dann in jedem Falle beschlußfähig ist.
  3. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden.
  4. Über die Annahme von Beschlußanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zum Ausschluß von Mitgliedern, zu Satzungsänderungen, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
  5. Der Vorstand wird durch geheime schriftliche Wahl bestimmt, es sei denn sämtliche erschienenen Mitglieder sind mit einer Abstimmung durch Handaufheben einverstanden. Im übrigen erfolgen Abstimmungen durch Handaufheben, es sei denn, ein Drittel der erschienenen Mitglieder verlangt eine geheime Abstimmung.

§ 9
Protokollierung von Beschlüssen

Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist von dem Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

§ 10
Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung. Im Fall der Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Rotary Deutschland Gemeindienst e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinn dieser Satzung zu verwenden hat.

München, April 2006

Kontakt

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